Mietbedingungen

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen –
  • 1.1. CH Holidays ist ein Handelsname der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Camelot Homes S.L. einem in der Comunidad Valenciana registrierten Vertreter für die Vermietung Touristischer Immobilien mit der Registrierungsnummer EVGT-891-A
  • 1.2. Die Buchungsbedingungen richten sich nach den Gesetzen und Verordnungen für Tourismusimmobilien der Comunidad Valenciana. 
  • 1.3.  Die Buchungsbedingungen gelten für alle Buchungen, die direkt bei CH Holidays abgewickelt werden. Für alle Buchungen, die über alternative zugelassene Partner, Plattformen und Websites abgewickelt werden, gelten möglicherweise deren eigene Geschäftsbedingungen.
  • 1.4.  Mit der Buchung akzeptieren Sie den Abschluss einer Vereinbarung zwischen Ihnen als „Mieter“ und dem Eigentümer der Immobilie, „Hausbesitzer“. CH Holidays fungiert als „Vermittler“ des Hausbesitzers.
  1. Buchungsbestätigung –
  • 2.1.  Um die Buchung zu bestätigen, müssen sowohl der Mieter (der mindestens 25 Jahre alt sein muss) als auch CH Holidays den Buchungsvertrag innerhalb von 3 Werktagen entweder elektronisch oder in gedruckter Form unterzeichnen, um die Buchung zu bestätigen. Ab diesem Zeitpunkt gelten für alle Parteien die Rechte und Pflichten aus dem Buchungsvertrag. Andernfalls kann es zu einer Stornierung kommen und alle Zahlungen werden automatisch an den Mieter zurückerstattet, es sei denn, der Mieter hat zuvor die schriftliche Genehmigung von CH Holidays zur Verlängerung dieses Zeitraums eingeholt.
  1. Buchungspreise –
  • 3.1.  Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise in Euro (€) pro Nacht und Unterkunft angegeben.
  • 3.2.  Alle angegebenen Preise enthalten keine Steuern / Gebühren / Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Immobilie und / oder zusätzliche Dienstleistungen, die vom Mieter für die gesamte Dauer seines Aufenthalts angefordert werden. Diese Kosten werden bei der Buchungsbestätigung separat angezeigt und können separate Zahlungsbedingungen enthalten.
  • 3.3.  CH Holidays behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise zu ändern. Im Falle einer Preisänderung benachrichtigt CH Holidays den Mieter und gibt ihm 7 Arbeitstage Zeit, um diese Änderungen entweder zu akzeptieren und die Differenz zu zahlen oder die Buchung zu stornieren. Für den Fall, dass der Mieter CH Holidays seine Entscheidung nicht mitteilt, wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Preisänderung akzeptiert und daher zur Zahlung der Differenz verpflichtet ist. Wenn der Mieter die Buchung storniert, werden alle gezahlten Beträge innerhalb von 7 Arbeitstagen an den Mieter zurückerstattet.
  1. Zahlungsweise –
  • 4.1.  Dies sind die aktuellen Zahlungsmethoden, die von CH Holidays akzeptiert werden: 

MasterCard & Visa Debit/Kreditkarten

Banküberweisung (Alle Überweisungskosten trägt der Mieter)

  • 4.2.  Für Buchungen, die 30 Tage oder länger vor Beginn des Buchungszeitraums erfolgen, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Eine erste Zahlung von 25% des Gesamtmietbetrags ist fällig und muss innerhalb von 3 Werkstagen bei CH Holidays eingehen. Die endgültige Zahlung der verbleibenden 75% des Gesamtmietbetrags + aller zusätzlichen Steuern / Gebühren / Dienstleistungen ist 30 Tage vor Beginn des Buchungszeitraums fällig.

  • 4.3.  Für Buchungen, die später als 30 Tage vor Beginn des Buchungszeitraums erfolgen, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Der Gesamtmietbetrag + zusätzliche Steuern / Gebühren / Dienstleistungen sind sofort fällig und müssen innerhalb von 3 Werkstagen bei CH Holidays eingehen

  1. Schadenskaution –
  • 5.1.  Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Kaution:

1-2 Schlafzimmer Wohnung = 250,00 €

Haus oder 3+ Bett Wohnung= 300,00 €

Villa = 500,00 €

  • 5.2. Der Mieter muss CH Holidays die vereinbarte Schadenskaution spätestens 30 Tage vor Beginn des Buchungszeitraums mit einem gültigen Zahlungsmittel bezahlen (siehe Punkt 4.1). CH Holidays behält sich das Recht vor, den Zutritt zur Unterkunft zu verweigern, wenn der Mieter nicht in der Lage ist, die Schadenskaution vollständig zu bezahlen.
  • 5.3. Bei der Abreise überprüft CH Holidays, ob sich die Immobilie und das Inventar in demselben Zustand befinden, in dem sie bei der Ankunft des Mieters übergeben wurden. Im Falle einer vollständigen Rückerstattung wird die Schadenskaution dem Mieter innerhalb von 15 Werktagen mit der gleichen Zahlungsmethode zurückerstattet, mit der er sie erhalten hat.
  1. Ein- / Auschecken –
  • 6.1.  Aufgrund des valencianischen Gemeinschaftsgesetzes 1922/2003 muss der Mieter vor der Ankunft für jedes Mitglied seiner Reise einen Reisepass/Personalausweis vorlegen. Der Mieter muss außerdem eine gültige Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben.
  • 6.2.  Die reguläre Check-in-Zeit ist von Montag bis Sonntag ab 16:00 Uhr.
  • 6.3.  Sofern nicht anders mitgeteilt, erfolgt der Check-in in einem CH Holidays-Büro in der Nähe der Unterkunft. Einzelheiten zum Bürostandort werden bei der Buchung bestätigt.
  • 6.4.  Die Schlüssel für die gebuchte Unterkunft können während der Bürozeiten von Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr abgeholt werden. Zur Schlüsselübergabe muss der Mieter einen Buchungs- und Identitätsnachweis vorlegen. Falls der Mieter außerhalb der Bürozeiten anreist, erhält er Zugang zu einem sicheren Schlüsselkasten, der sich entweder in einem CH Holidays-Bürostandort oder in der gebuchten Unterkunft befindet. Informationen zum Zugang zum sicheren Schlüsselkasten werden dem Mieter innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft zugesandt.
  • 6.5.  Ein früher Check-in ist möglich, unterliegt jedoch der Verfügbarkeit und muss spätestens 3 Tage vor dem Check-in angefragt und von CH Holidays bestätigt werden. Der früheste Check-in ist ab 10:00 Uhr kostenfrei..
  • 6.6.  Die reguläre Check-out-Zeit ist spätestens 10:00 Uhr..
  • 6.7.  Ein später Check-out ist je nach Verfügbarkeit bis 12:00 Uhr kostenfrei oder bis 16:00 Uhr gegen einen Aufpreis von 50 % des Tagespreises möglich und muss spätestens 3 Tage vor dem Check-out angefragt und von CH bestätigt werden Feiertage. 6.8. Beim Check-out ist der Mieter verpflichtet, die Schlüssel in seinem örtlichen CH Holidays-Büro im äußeren Schlüsselrückgabe-/Briefkasten abzugeben und nicht im sicheren Schlüsselkasten, der beim Check-in verwendet wurde, sofern nicht von CH Holidays angegeben..
  1. Reinigung, Bettwäsche & Handtücher –
  • 7.1.  Die Gebühren für die Endreinigung, die Zwischenreinigung (falls zutreffend) sowie die Gebühr für Bettwäsche und Handtücher (pro Gast) werden bei der Buchungsbestätigung angegeben und sind alle verbindlich.
  • 7.2.  Die Unterkunft wird vor dem Check-in gereinigt und jedem Gast wird ein Satz Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung gestellt. Wenn der Buchungszeitraum länger als 30 Tage dauert, muss der Mieter möglicherweise die obligatorische Zwischenreinigung bezahlen, die alle 30 Tage bis zum Check-out durchgeführt wird. Jede vom Mieter gewünschte Reinigung muss vorher mit CH Holidays vereinbart werden, es fallen zusätzliche Kosten an.
  • 7.3.  Sämtliche Reinigungsarbeiten werden ausschließlich von CH Holidays durchgeführt. Wenn der Mieter seine Wäsche waschen möchte, stehen in jeder Wohnung Waschmaschine und Trocknungsmöglichkeiten zur Verfügung.
  1. Belegung –
  • 8.1.  Die in der Beschreibung der Unterkunft angegebene maximal zulässige Anzahl an Gästen darf nicht überschritten werden, es sei denn, dies wurde von CH Holidays genehmigt.
  • 8.2.  Die Identität jedes Gastes darf nicht von den Angaben abweichen, die der Mieter beim Check-in angegeben hat, es sei denn, CH Holidays hat dies genehmigt.
  • 8.3.  Besucher sind während des Aufenthalts des Mieters gestattet. Falls der Mieter jedoch eine Veranstaltungen oder Feier durchführen möchte, muss dies von CH Holidays genehmigt werden. Dennoch ist die Übernachtung von Besuchern strengstens untersagt.
  1. Verhaltensstandard –
  • 9.1.  Sofern nicht anders vereinbart, sind Haustiere nicht gestattet. Das Rauchen ist nur auf Terrassen, Balkonen und Außenbereichen der Immobilie sowie in den erlaubten Gemeinschaftsbereichen gestattet. Zusätzlich zu den örtlichen Gesetzen müssen alle kommunalen Regeln respektiert werden. Jegliche Störungen, laute Musik, unsoziales Verhalten und Partys sind strengstens untersagt.
  1. Immobilienzustand –
  • 10.1.  Sollte der Zustand der Immobilie für den Mieter beim Check-in aufgrund unzureichender Reinigung, Beschädigung oder Mängel der Immobilie nicht akzeptabel sein, ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich CH Holidays zu melden, damit sie so schnell wie möglich behoben werden können . Andernfalls wird davon ausgegangen, dass das Eigentum frei von Schäden und Mängeln ist.
  • 10.2.  Sollten während des Aufenthalts des Mieters Schäden oder Mängel auftreten, ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich CH Holidays zu melden, um sie so schnell wie möglich zu beheben. Andernfalls kann der Schaden dem Mieter zugeschrieben werden.
  • 10.3.  Der Mieter ist verpflichtet, die Immobilie im gleichen Zustand wie erhalten sorgfältig zu pflegen und zurückzugeben, die Sauberkeit der Immobilie zu gewährleisten und sicherzustellen, dass bei jedem Verlassen der Immobilie das Licht, die Klimaanlage, der Fernseher usw. ausgeschaltet werden Es ist ordnungsgemäß gesichert, wenn alle Türen, Fenster geschlossen und verschlossen sind und alle Sicherheitssysteme eingeschaltet sind.
  1. Bauarbeiten / Lärm –
  • 11.1.  Wenn der Mieter unerwartet Lärm von Baustellen, Verkehr, Nachbarn usw. erfährt, haften weder der Hausbesitzer noch CH Holidays. Für den Fall, dass der Geräuschpegel gegen das örtliche Recht verstößt, ist der Mieter dafür verantwortlich, dies den örtlichen Behörden mitzuteilen.
  1. Mieterhaftung –
  • 12.1.  Der Mieter übernimmt alle Verpflichtungen und Verbindlichkeiten für alle Mitglieder seiner Gruppe im Zusammenhang mit diesem Buchungsvertrag.
  • 12.2. In Bezug auf Absatz 5.3 haftet der Mieter für Schäden, die von Mitgliedern der Mieterpartei, Besuchern und (falls zuvor vereinbart) Haustieren des Eigentums und / oder seines Inventars / seiner Möbel / Geräte oder Einrichtungen verursacht werden, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig handelt wird beobachtet. In diesem Fall bewertet CH Holidays die Zeit und die Kosten für Reparaturen oder Ersatz und behält sich das Recht vor, die Kosten von der in Absatz 5.1 angegebenen Schadenskaution abzuziehen. Übersteigen die Kosten dem bezahlten Betrag, ist der Mieter verpflichtet, die Differenz unverzüglich zu begleichen. Wenn der Schaden den Beginn zukünftiger Buchungen behindert, haftet der Mieter für alle mit den neuen Mietern verbundenen Umzugskosten. In jedem Fall erhält der Mieter innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Abschluss aller Reparaturen einen detaillierten Kostenbeleg.
  • 12.3.  Unter Bezugnahme auf die Absätze 6.2 und 6.3 ist der Mieter im Falle eines verspäteten Check-ins verpflichtet, CH Holidays über die geänderte Check-in-Zeiterwartung zu informieren. CH Holidays übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass die geänderte Check-in-Zeit nicht mit dem Zeitplan von CH Holidays vereinbar ist. In diesem Fall legen beide Parteien eine neue Check-in-Zeit fest, die für beide Parteien geeignet ist.
  • 12.4.  In Bezug auf Absatz 10.3 haftet der Mieter für jede zusätzliche Reinigung, die die von CH Holidays auferlegten Standards für die Abflugreinigung überschreitet. Um zusätzliche Reinigungskosten zu vermeiden, muss der Mieter sicherstellen, dass der allgemeine Sauberkeitsgrad dem beim Check-in erhaltenen entspricht, dass alle Geschirr-, Besteck- und Küchenutensilien gereinigt oder zumindest in die Spülmaschine gestellt werden (falls vorhanden) und dass der gesamte Müll ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Müll-Kontainern auf der Strasse entsorgt wird.
  • 12.5.  Der Mieter haftet für den Ersatz- und Installationskosten aller Schlüssel / Karten / elektronischen Geräte, die mit dem Zugang zum Grundstück und den Gemeinschaftsbereichen verbunden sind. Unabhängig davon, ob ein Schlosser und / oder die Anwesenheit eines Mitglieds von CH Holidays erforderlich ist, um Zugang zur Immobilie zu erhalten, behält sich CH Holidays das Recht vor, einen Schlosswechsel der Immobilie zu veranlassen, um die Sicherheit der Räumlichkeiten und des Mieters zu gewährleisten. Alle Kosten trägt der Mieter.
  • 12.6.  Für alle vom Mieter angeforderten Anrufe, die als nicht wesentlich angesehen werden, z. B. Funktionsweise verschiedenr Geräte, Touristeninformationen oder allgemeine Besuche, wird eine Gebühr von 25,00 € pro Stunde von Montag bis Samstag zwischen 10:00 und 17:00 Uhr und zu allen anderen Zeiten von 40,00 € erhoben .
  1. CH Feiertage / Hausbesitzer Verbindlichkeiten –
  • 13.1.  CH Holidays und der Hausbesitzer sind von jeglicher Haftung für Verlust, Beschädigung von Eigentum, Unfälle und Verletzungen aller Mitglieder der Mieterpartei und der Besucher während ihres Aufenthalts befreit.
  • 13.2.  CH Holidays und der Hausbesitzer haften nicht für höhere Gewalt oder Ereignisse, die nicht vorhersehbar sind oder verhindern werden können.
  • 13.3.  CH Holidays und der Hausbesitzer haften nicht für die Nutzung von Schwimmbädern, Kinderspielplätzen, Sportanlagen aller Art durch den Mieter, deren Nutzung auf eigenes Risiko des Mieters erfolgt.
  • 13.4.  CH Holidays und der Hausbesitzer haften nicht für Schäden und Verluste, die durch Diebstahl oder Einbruch auf oder außerhalb des Geländes für den Mieter oder dessen Eigentum entstehen.
  • 13.5.  CH Holidays ist bestrebt, sicherzustellen, dass alle auf seiner eigenen Website veröffentlichten Informationen korrekt sind. Bei Änderungen und Fehlern behält sich CH Holidays jedoch das Recht vor, unter solchen Umständen Angaben zu korrigieren. Im Falle einer Buchung, die vor der Berichtigung erfolgt, übernimmt CH Holidays keine Haftung für den Fall, dass der Mieter beschließt, seine Buchung zu stornieren.
  • 13.6.  CH Holidays haftet nicht für Fehler, die in der Auflistung ihrer Immobilien auf Websites Dritter enthalten sind.
  • 13.7.  Weder CH Holidays noch der Hausbesitzer haften für indirekte Schäden (Folgeschäden) oder Schäden nichtfinanzieller Art (immaterielle Verluste).
  • 13.8.  In Bezug auf Absatz 12.3 haftet CH Holidays und der Hausbesitzer nicht für Kosten wie Unterkunftskosten, Kraftstoff, Mahlzeiten usw., da der Mieter mit CH Holidays keine akzeptable Check-in-Zeit vereinbart hat.
  • 13.9.  Unter Bezugnahme auf Absatz 15.4 ist der Hausbesitzer nur dann zur Zahlung der Mietkosten einer alternativen Immobilie mit ähnlichen Aspekten und ähnlicher Qualität wie die gebuchte Immobilie mit einer maximalen Deckung von 25% des Mietpreises verpflichtet, wenn der Buchungspreis der neuen Immobilie höher ist als das ursprünglich gebuchte Objekt. Für den Fall, dass der Mieter bis zur Behebung des Problems in der Immobilie bleiben möchte, hat der Mieter Anspruch auf eine Rückerstattung für die betroffenen Tage. CH Holidays haftet nicht dafür, dass sie keine geeignete alternative Immobilie für den Mieter finden können.
  • 13.10.  Unter Bezugnahme auf Paragraph 15.2 haftet CH Holidays nicht für Schadensersatzansprüche.
  1. Buchungsänderungen –
  • 14.1.  Änderungen des Buchungsvertrags sind nur schriftlich gültig und müssen sowohl von CH Holidays als auch vom Mieter akzeptiert werden.
  • 14.2.  Vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Annahme trägt diese Änderung keine zusätzlichen Gebühren außer der Änderung des Buchungspreises und der Steuern, wenn der Mieter eine Änderung der Buchungsdaten mit mehr als 30 Tagen oder mehr vor dem Beginn des Buchungszeitraums wünscht. Gebühren / Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Immobilie oder vom Mieter angeforderte Dienstleistungen. Wenn diese Anfrage jedoch weniger als 30 Tage vor dem Beginn des Buchungszeitraums liegt, behält sich CH Holidays das Recht vor, eine Verwaltungsgebühr von 25,00 € zu erheben
  • 14.3.  Wenn der Mieter seinen Buchungszeitraum verkürzen möchte und die Anfrage weniger als 30 Tage vor dem Beginn des Buchungszeitraums gestellt wird, behält sich CH Holidays das Recht vor, den zuvor vereinbarten Buchungspreis und die Steuern / Gebühren / Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Immobilie oder zu behalten Vom Mieter angeforderte Leistungen jedoch Wenn CH Holidays mehr als 30 Tage vor Beginn des Buchungszeitraums bei CH Holidays eingeht, wenn der Mieter seinen Aufenthalt verlängern oder die Buchungsdauer verkürzen möchte, werden keine weiteren Verwaltungsgebühren erhoben als in Absatz 14.2 festgelegt.
  • 14.4.  In Bezug auf Absatz 8.1 behält sich CH Holidays das Recht vor, die zusätzlichen Gebühren für die obligatorischen Dienstleistungen zu erheben, die erforderlich sind, um der Erhöhung der Belegung der Immobilie Rechnung zu tragen.
  1. Buchungsstornierungen –
  • 15.1.  Wenn der Mieter beschließt, den Buchungsvertrag von sich aus zu kündigen, behält sich CH Holidays das Recht vor, folgende Beträge einzubehalten:

10 % des Mietpreises zzgl. Servicegebühr – mehr als 30 Tage vor Vertragsbeginn

50 % des Mietbetrags zuzüglich Servicegebühr – mehr als 7 und weniger als 30 Tage vor Beginn des Buchungsvertrags

100 % des Mietbetrags zuzüglich Servicegebühr – 7 Tage oder weniger vor Beginn des Buchungsvertrags

  • 15.2.  Wenn der Buchungsvertrag aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von CH Holidays liegen, z. B. verkauftes Eigentum, gerichtliche Anordnungen, Vertragsbruch zwischen Hausbesitzer und CH Holidays, ungeplante Reparaturen, Überschwemmungen, Verlust von Versorgungsleistungen usw., Nicht vor dem Beginn des Buchungsvertrags erfüllt werden kann ., CH Holidays behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, der Mieter erhält sofort eine volle Rückerstattung und CH Holidays bemüht sich, dem Mieter zu helfen, eine Immobilie ähnlicher Art zu finden.
  • 15.3.  Wenn der Mieter die Immobilie vor dem Auschecken aufgrund höherer Gewalt oder schwerwiegender Ereignisse, die nicht vorhersehbar oder verhindert werden können, verlässt, erhält der Mieter eine vollständige Rückerstattung des bezahlten Betrags abzüglich des Anteiles, der den Tagen entspricht, an denen die Immobilie genutzt wurde.
  • 15.4.  Wenn der Mieter beabsichtigt, die Immobilie aufgrund von Umständen zu räumen, die den Fortbestand der korrekten Nutzung der Immobilie behindern, z. B. Verlust von Versorgungsleistungen usw., erklärt er sich zunächst damit einverstanden, CH Holidays die Möglichkeit zu geben, die Situation innerhalb eines Zeitraums von maximal 2 Arbeitstagen zu korrigieren In diesem Zeitraum verzichten die Mieter auf eine Rückerstattung ab dem Tag, an dem die Unterkunft bis zum Check-out nicht genutzt werden konnte. Nach Ablauf dieser Frist hat der Mieter das Recht, die Immobilie zu verlassen und unabhängig nach einer alternativen Immobilie zu suchen, bis alle Probleme behoben sind. CH Holidays verpflichtet sich, im Namen des Mieters bei der Suche nach einer geeigneten alternativen Immobilie zu helfen.
  • 15.5.  CH Holidays behält sich das Recht vor, den Buchungsvertrag zu kündigen, wenn der Mieter beabsichtigt und für schuldig befunden wird, die Immobilie an einen Dritten unterzuvermieten. Der Mieter verzichtet automatisch auf das Recht auf Rückerstattung.
  • 15.6.  CH Holidays behält sich das Recht vor, den Buchungsvertrag zu kündigen, wenn der Mieter die in den Absätzen 4, 5, 8, 9 festgelegten Bedingungen nicht erfüllt. In jedem Fall verzichtet der Mieter automatisch auf Rückerstattungsansprüche.
  1. Beschwerden –
  • 16.1.  CH Holidays verpflichtet sich, etwaige Beschwerden während des Aufenthalts des Mieters so schnell wie möglich zu lösen. Falls der Mieter jedoch nach dem Check-out eine Beschwerde einreichen möchte, müssen alle Beweise (einschließlich Fotos, falls zutreffend) innerhalb von CH Holidays schriftlich eingereicht werden 15 Werktage nach dem Abreisedatum. Jegliche Beschwerden, die außerhalb dieses Zeitrahmens und dieser Bestimmungen eingereicht werden, sind ungültig; der Mieter verliert automatisch alle Ansprüche auf Schadensersatz.
  1. Recht und Gerichtsstand –
  • 17.1.  Dieser Buchungsvertrag unterliegt spanischem Recht. Alle Beteiligten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit spanischer Gerichte.

Datenschutz –

Gemäß Artikel 5 des Organgesetzes 15/1999 vom 13. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten (LOPD) und der EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 ist CH Holidays für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich zum Zweck der Verwaltung der Buchung, des Buchungsvertrages und etwaiger rechtlicher Verpflichtungen von CH Holidays. CH Holidays ist verpflichtet, die Vertraulichkeit der bereitgestellten Informationen zu gewährleisten und die Daten des Mieters mit einem angemessenen Sicherheitsniveau zu behandeln und zu speichern. CH Holidays ist gesetzlich verpflichtet, die Daten des Mieters für 4 Jahre für steuerliche Zwecke gemäß den Artikeln 66 bis 70 des Allgemeinen Steuergesetzes und für 6 Jahre für kommerzielle Zwecke gemäß Artikel 66 bis 70 des Allgemeinen Steuergesetzes aufzubewahren. 30 Handelsgesetzbuch. Unter keinen Umständen werden die Daten des Mieters an Dritte oder unabhängige Unternehmen weitergegeben, es sei denn, der Nutzer hat dies genehmigt oder dies ist aufgrund der Art der vom Mieter gewünschten Dienstleistung erforderlich. In jedem Fall kann der Mieter sein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch ausüben, indem er eine E-Mail an info@chholidays.com oder per Post an Avenida de las Naciones 1C Local 2, 03170 Ciudad Quesada, Alicante (Spanien) sendet. .